Geschäftsordnung der SMALL TOWN LINE DANCER e.V. In der Fassung vom 28.03.2014 |
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§ 1 Anträge |
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1. |
Anträge zur Mitgliederversammlung können von jedem Mitglied gestellt werden. Sie müssen innerhalb der nächsten 3 Wochen nach dem Ankündigungsschreiben, schriftlich mit Begründung und Datum beim Vorstand eingegangen sein. |
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2. |
Anträge
auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung
gestellt werden (Initiativanträge), sind nicht zulässig. |
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3. |
Bei
allen Abstimmungen gilt, dass zur Ermittlung der Mehrheit
Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen nicht zählen. Bei
Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. |
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4. |
Wird
ein Antrag zur Tagesordnung gestellt, ist über diesen gesondert und vor
der Beratung anderer Tagesordnungspunkte zu entscheiden. |
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5. |
Anträge auf Satzungsänderung können nur zur Jahreshauptversammlung gestellt werden. Sie müssen spätestens 4 Wochen vor der Versammlung beim Vorstand, schriftlich mit Begründung und Datum eingegangen sein. |
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§ 2 Wahlen und Abstimmungen |
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1. |
Für
die Wahl des 1.Vorsitzenden ist der 1.Kassenprüfer als
Versammlungsleiter zuständig. Bei dessen Abwesendheit, übernimmt
der 2.Kassenprüfer diese Aufgabe. Sollte keiner der Beiden
anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der
Mitgliederversammlung gewählt. |
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2. |
Abstimmungen
können offen (durch Handzeichen) erfolgen. Wenn ein Mitglied
widerspricht, muss schriftlich (mit Stimmzettel) abgestimmt werden. |
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3. |
Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Eine Blockwahl ist zulässig. |
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4. |
Über jeden Antrag muss gesondert abgestimmt werden, es sei denn, dass Anträge verbunden worden sind. |
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5. |
Jeder Antrag ist vor der
Abstimmung nochmals bekannt zu geben. Abstimmungsfragen
sind so zu stellen, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden
können. |
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6. |
Über
die eingegangenen Anträge
wird nach Eingangsdatum
entschieden.
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7. |
Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen, bei der Ermittlung der Mehrheit, Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen nicht mit. |
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§ 3 Mitgliedsbeiträge |
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1. |
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich per Lastschriftverfahren oder Banküberweisung zu zahlen. |
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2. |
Über
eine Beitragsbefreiung, bzw. Beitragsermäßigung, kann in begründeten
Fällen durch Beschluss des Vorstandes entschieden werden. |
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§ 4 Ausschluss von Mitgliedern |
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1. |
Als
Grund zum Ausschluss zählen unter anderem ein unfaires, unsportliches
Verhalten gegenüber anderen Vereinsmitgliedern, sowie eine
Schädigung des Vereins jeglicher Art. |
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2. |
Der
Vorstand hat dem betroffenen Mitglied vor einem Ausschluss, unter einer
Frist von zwei Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. |
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3. |
Der
Ausschließungsbeschluss wird dem Mitglied durch den Vorstand
schriftlich per Einschreiben mitgeteilt und wird mit dem
Zugang wirksam, oder wenn die Sendung als unzustellbar zurückkommt. |
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4. |
Gegen
den Ausschließungsbeschluss steht dem Mitglied die Berufung an die
nächste Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet dann
endgültig über die Ausschließung. |
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5. |
Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen. |
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6. |
Der
Austritt sowie der Ausschluss aus dem Verein entbinden nicht von
finanziellen Verpflichtungen dem Verein gegenüber. Im Voraus gezahlte
Beiträge werden nicht zurück erstattet. |
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§ 5 Aufwandsentschädigung |
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Über eine Aufwandsentschädigung für die Tanztrainer/innen (Line Dance Instructor) beschließt der Vorstand. |
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§ 6 Trainingsstunden |
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1. |
Die
Anzahl der Trainingsstunden und deren Dauer beschließt der Vorstand in
Absprache mit dem Tanztrainer/in. Für den Ablauf und die
tänzerische Gestaltung ist in erster Linie der Tanztrainer/in
verantwortlich. |
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2. |
Die Gestaltung und Durchführung von öffentlichen Auftritten jeglicher Art, ist mit dem Vorstand abzusprechen. | ||
§ 7 Schlussbestimmung |
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Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag ihrer Annahme in Kraft. |
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